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Einhaltung der im hessischen Infektionsschutzgesetztes verankerten Inhalte unabdingbar ist. Grundsätzlich gilt in diesem Bereich die jeweils neueste von den Landesregierungen verabschiedete Hygieneverordnung, die Behandlungen wie Permanent Make-up, Tattoo und Piercing abdeckt. (Quelle: www.rki.de = Robert Koch Institut).
Generell soll die gesetzlich vorgeschriebene Einhaltung der Hygiene die Verbreitung und Weitergabe von Infektionskrankheiten und Krankheitserregern verhüten.
Für den Fachbereich Permanent Make-up ergeben sich drei wesentliche Hygiene-Bereiche, die gleichsam allerhöchste Hygienestandards umsetzen und sich untereinander durch Informations- und Deklarierungsaustausch, Kennzeichnung und Aufklärung ergänzen und absichern müssen.
Diese Bereiche sind zu gliedern in:
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